Kindeswohl

‼️Initiative Kindeswohl: „Keine Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und J – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️Initiative Kindeswohl: „Keine Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen“‼️Keine Masken, keine Tests, kein Impfdruck. So stellt sich die „Initiative Kindeswohl“ die kommenden Monate und wohl auch Jahre in Schulen und Ausbildungsstätten vor. Eine Petition soll den Forderungen Nachdruck verleihen.https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/initiative-kindeswohl-keine-corona-massnahmen-gegenueber-kindern-und-jugendlichen-a3939040.htmlFolgt uns auf Telegram/Hauptkanal🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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DIE LGBTQ-AGENDA VON DISNEY RICHTET SICH IMMER OFFENER GEGEN DAS KINDESWOHL !DAS – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

DIE LGBTQ-AGENDA VON DISNEY RICHTET SICH IMMER OFFENER GEGEN DAS KINDESWOHL !DAS UNTERNEHMEN SCHREIBT SICH STATT KINDGERECHTER UNTERHALTUNG IMMER MEHR IDEOLOGIE, INDOKTRINATION UND UMERZIEHUNG AUF DIE FAHNE !« In Zukunft sollen mindestens 50 Prozent aller Disney-Charaktere sexuelle und ethnische Minderheiten repräsentieren.» «(…)Disney braucht demnach also mehr lesbische Prinzessinnen, schwule Ritter, bisexuelle sprechende Tiere, Transgender-Helden, queere Zauberer, asexuelle Schurken»https://www.tichyseinblick.de/meinungen/disney-an-der-geschlechterfront/——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS——————————

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‼️ Wichtiger Beschluß des AG Weilheim, Familiengericht, zum Kindeswohl im H – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️ Wichtiger Beschluß des AG Weilheim, Familiengericht, zum Kindeswohl im Hinblick auf eine Elternentscheidung über eine Covid-19-Impfung🔹 Der Sachverhalt: Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden, beide Sorgeberechtigten sind sich nicht einig, ob das gemeinsame Kind (Alter unbekannt, vermutlich unter 14) gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Die Mutter beantragt, ihr die alleinige Entscheidung darüber zu übertragen.🔹 Die Entscheidung: Das Familiengericht lehnte dies nun ab. Zur Begründung heißt es im Beschluß: Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit der Verwandten aufzubürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne daß eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre.🔹 Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und daher sei die Impfung nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.👉 Aktenzeichen:Amtsgericht Weilheim i.OB, Beschluss vom 13.01.2022, Az. 2 F 538/21👉 Link zur Entscheidung:https://www.vaterlos.eu/wp-content/uploads/2022/02/20220113-Familiengericht-Weilheim-2-F-538-21-anonymisiert.pdf👉 Mein Kommentar: Bedeutsam an dieser Entscheidung ist, daß auch die behandelnde Kinderärztin die Impfung des Kindes empfohlen hatte. Dennoch blieb der Vater standhaft. Das Gericht setzt sich hier kritisch mit der Impfempfehlung der StIKo, den Studien zu Risiken einer Impfung und mit den Möglichkeiten eines anderweitigen Schutzes vulnerabler Personen auseinander. Insofern hat das Gericht hier tatsächlich einmal seine Aufgabe einer Überprüfung des konkreten Einzelfalls erfüllt. Es gibt sie also noch, die fundierte juristische Arbeit…!Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:https://twitter.com/acundp🔻DIE ROTE LINIEIST EINE LINIEZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT…🔺Rechtsanwalt Dr. Alexander ChristAnwalt für Grundrechte & Demokratie Telegram: t.me/RA_ChristTwitter: https://twitter.com/acundpGettr: https://gettr.com/user/drchrist

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