MASKENPFLICHT PER HAUSRECHT? GEHT NICHT BEI BEHÖRDEN, SAGT EIN JURISTViele Bür – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

MASKENPFLICHT PER HAUSRECHT? GEHT NICHT BEI BEHÖRDEN, SAGT EIN JURISTViele Bürgerämter verlangen, dass die Besucher Maske tragen, das Bürgeramt Berlin-Neukölln fordert obendrein den 3G-Nachweis.“ Der Berliner Rechtsanwalt und Professor für Wirtschaftsrecht Niko Härting stuft es dem Bericht zufolge als klar rechtswidrig ein, „wenn Behörden, Gerichte, Schulen oder Bibliotheken von Besuchern und Gästen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen.“ Der Verweis auf das Hausrecht sei hier, so Härting in der „Welt“, nicht maßgeblich: „Man muss unterscheiden zwischen dem privaten Hausrecht eines Supermarktes oder Friseursalons und dem öffentlich-rechtlichen Hausrecht einer Behörde, Hochschule oder Schule.“https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238001367/Maskenpflicht-Ploetzlich-umgeht-das-Hausrecht-die-Gesetzeslage.htmlhttps://reitschuster.de/post/maskenpflicht-via-hausrecht-ein-massiver-logikbruch/—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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