Hammerurteil aus Niedersachsen: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnac – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Hammerurteil aus Niedersachsen: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG („einrichtungsbezogene Impfpflicht“)kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden 💥Die neueste Rechtsprechung d.niedersächsischen Justiz dürfte wegweisend im aktuellen Coronawahnsinn sein.Das Verwaltungsgericht Hannover hat unmissverständlich klar gemacht,dass d.Androhung oder gar d.Verhängung eines Zwangsgeldes gegen einen ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitswesen zur Erzwingung d.Impfung gegen das Coronavirus rechtswidrig ist.Darüber hinaus stellte d.15. Kammer fest,dass jeder Mensch in der Bundesrepublik frei entscheiden kann,ob er sich gegen Corona impfen lässt oder nicht.Die Freiwilligkeit d.Impfentscheidung hat sogar das ansonsten überaus korrupte Bundesverfassungsgericht betont. Wer das Urteil nachlesen will, kann das hier tun: https://bit.ly/3Nosxva❌Zahlt also niemals Zwangsgelder, sie sind illegal!❌Folgt uns auf Telegramhttps://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft

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