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🔷Bundesregierung verfügt nicht über wissenschaftlichen Nachweis der geringe – Kampf für unsere Zukunft ❣️

🔷Bundesregierung verfügt nicht über wissenschaftlichen Nachweis der geringeren Viruslast Geimpfter in Bezug auf die derzeit aktiven Omikron-Varianten BA.4 und BA.5🔷Auswirkungen auf die Durchsetzung der NachweispflichtEin herzlicher Dank geht an Tom Lausen für seine grandiose Arbeit und das Teilen der Information über das Antwortschreiben der Bundesregierung bzgl. des Vorliegens „populationsspezifischer Beweise, dass die Viruslast bei Omikron Ba.4 und Ba.5 bei 2x und auch 3x gegen COVID-19-Geimpften deutlich geringer ist als bei Ungeimpften“.Aus diesen Schreiben ergeben sich folgende Fakten:1. Der Bundesregierung liegen keine populationsweiten (populationsspezifischen) Daten zur Viruslast vor.2. Die Bundesregierung bezieht ihre „Kenntnisse“ aus Studien. Die sich aus diesen Studien ergebenden Werte sind – wie die Bundesregierung einräumt – lediglich „Näherungswerte für eine im untersuchten Individuum punktuell gemessene Virusmenge“.3. Derzeit liegt der Bundesregierung eine Studie der Universität Genf zu den Virusvarianten Delta und Omicron BA.1 vor.Ergebnis: Lediglich dreifach Geimpfte wiesen bei einer Omikron-Durchbruchsinfektion eine signifikant niedrigere Viruslast im Vergleich zu ungeimpften oder zweifach geimpften Personen auf.4. Für die Omicronvarianten BA.4 und BA.5 liegen noch keine Erkenntnisse vor.Welche Schlussfolgerungen können daraus gezogen werden?1. Der Bundesregierung liegt derzeit kein wissenschaftlicher Nachweis zur Untermauerung ihres Hauptarguments für die Einführung der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht, eine Impfung führe zu einem „geringeren Transmissionsrisiko“, für die derzeit aktiven Varianten BA.4 und BA.5 vor‼️2. Die von der Bundesregierung erwähnte Studie ist kein Nachweis, dass von 3-fach Geimpften auch unter den derzeit aktiven Varianten BA.4 und BA.5 ein geringeres Transmissionsrisiko ausgeht‼️‼️Damit entfällt die Erreichbarkeit des Gesetzeszwecks durch die mit der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht bezweckte Injektion – Die einrichtungsbezogene Nachweispflicht ist daher kein geeignetes Mittel mehr zur Erreichung des Gesetzeszwecks‼️‼️Die Durchsetzung von Maßnahmen, die zur Erreichung des Gesetzeszwecks ungeeignet sind allein zum Selbstzweck, ist rechtswidrig. ‼️Auch der Erwägung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 27.4.2022, BVerfG 1 BvR 2649/21, die Nachweispflicht sei „ein geeignetes Mittel, um Leben und Gesundheit vulnerabler Personen zu schützen“. (Rnr. 171), da von Geimpften ein „geringeres Transmissionsrisiko“ ausgehe (Rnr. 173), ist mit dieser Antwort der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die Grundlage entzogen.Alle, die von von derzeit laufenden Verfahren betroffen sind – und auch diejenigen, die derzeit schon von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot betroffen sind – haben dank dieses Antwortschreibens ein hervorragendes Argument an der Hand. Sollte ein derartiger Verwaltungsakt schon unanfechtbar geworden sein, kommt möglicherweise seine Rücknahme gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG (bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze) in Betracht:“Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden…“🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrighttps://t.me/RA_Roehrig/2406

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Stefan Hartung im Erzgebirge mit solidem Ergebnis – geringe Wahlbeteiligung füh – Freie Sachsen

Stefan Hartung im Erzgebirge mit solidem Ergebnis – geringe Wahlbeteiligung führt leider zum CDU-ErfolgMit 9,8 Prozent (und über 10.000 Wählern!) liegt Stefan Hartung nach der zweiten Wahlrunde im Erzgebirge fast gleichauf mit dem Ergebnis der ersten Runde (10,0 Prozent). Nachdem leider – durch die undiplomatische Haltung der Mitbewerber von Freien Wählern und AfD – ein gemeinsamer Kandidat in der zweiten Runde verunmöglicht wurde, stand frühzeitig fest, dass es schwer wird, die CDU-Dominanz zu durchbrechen. Letztendlich gelang dies auch nicht, mit 40 Prozent wird die CDU den neuen Landrat stellen. Daraus gilt es, für die Zukunft Lehren zu ziehen und die patriotische Opposition zu stärken. Gleichzeitig ist die hohe Zustimmung für Stefan Hartung und die FREIEN SACHSEN aber auch der Beleg, dass es eine große Bevölkerungsgruppe gibt, die fest hinter dem sächsischen Bürgerwiderstand steht. Und den werden wir weiter ausbauen!Leider ging der Rückgang der Wahlbeteiligung von über 10 Prozent vor allem auf das Konto der oppositionellen Stimmen – wären alle Wähler in der zweiten Runde zur Urne gegangen, die in der ersten Runde dabei gewesen wären, hätte das Ergebnis ganz anders ausgesehen. Für die Zukunft gilt es deshalb auch für uns, weiter Aufklärungsarbeit zu leisten, warum die Teilnahme an Wahlen einer (!) von vielen Bausteinen des Bürgerwiderstandes ist, um Druck aufzubauen. Und natürlich geht es damit weiter: Morgen ist wieder Montag, es geht – auch im Erzgebirge – wieder auf die Straße. Ein Dank geht an alle, die Stefan Hartung und die FREIEN SACHSEN in den letzten Wochen im Erzgebirge unterstützt haben. CDU-Landrat Rico Anton wird sich warm anziehen dürfen, wir werden ihm und seinem Dresdner Oberbefehlshaber Michael Kretschmer keine Ruhe lassen. Nicht im Sommer und erst recht nicht im Herbst!FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

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‼️FDA-Daten belegen geringe Impfeffektivität bei Kindern‼️Risiko von sc – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️FDA-Daten belegen geringe Impfeffektivität bei Kindern‼️Risiko von schweren Verläufen wird durch Biontech-Impfung sogar erhöht‼️Trotz mangelhafter Impfeffektivität und einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe dürfen Kinder unter fünf in den USA mit Biontech geimpft werden. Die Daten stammen aus der offiziellen Zulassungsstudie der FDAVon Kai Rebmann.⬇️⬇️⬇️ https://reitschuster.de/post/fda-daten-belegen-geringe-impfeffektivitaet-bei-kindern/Folgt uns auf Telegram🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft

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