Gerichtsbeschluss

Gerichtsbeschluss: Bürgermeister darf als „Stiefellecker der Diktatur“ bezeichn – Freie Sachsen

Gerichtsbeschluss: Bürgermeister darf als „Stiefellecker der Diktatur“ bezeichnet werden!Als es im Winter 2021 in Greiz zu brutalen Polizeieinsätzen gegen friedliche Spaziergänger kam, meldete sich Oberbürgermeister Alexander Schulze (formal parteifrei, aber von der CDU nominiert) zu Wort. Er verurteilte nicht etwa die Gewalt der Staatsmacht, sondern griff die Spaziergänger an – was zu einer Welle der Empörung führte. Ein Bürger wandte sich in einer E-Mail an den Bürgermeister, kritisierte seine Äußerungen und nannte ihn in diesem Zusammenhang einen „Stiefellecker der Diktatur“. Doch während der Politiker – mit medialer Unterstützung – gerne austeilt, fühlte er sich berufen, gegen den Bürger Strafanzeige wegen Beleidigung zu erstatten.Natürlich verfolgten die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften den Mann, beantragten einen Strafbefehl. Doch den hat das Amtsgericht Greiz mit Beschluss vom 25. Mai 2022 (Aktenzeichen: 4 Cs 102 Js 5551/22) abgelehnt. Die klare Aussage des Richters: Ein Bürgermeister muss sich im Rahmen des Meinungsaustausches auch harte Kritik gefallen lassen!Der Beschluss kann hier in anonymisierter Form abgerufen werden:https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2022/06/Beschluss-AG-Greiz.pdfDieser Beschluss stärkt die Rechte von zahlreichen Bürgern, die sich wegen Meinungsäußerungen, gerade im Zusammenhang mit den Coronaprotesten (oder der Coronapolitik im Allgemeinen) vor den Gerichten verantworten müssen. Der Beschluss zitiert die wichtigsten Urteile höhergerichtlicher Rechtsprechung, die von den Ermittlungsbehörden in ihrem Übereifer gerne übersehen (oder bewusst ausgeblendet?) werden. Doch auch Bürger haben das Recht, Politiker zu kritisieren. Und sollten davon auch Gebrauch machen!FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

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Gerichtsbeschluss in Osnabrück Verkürzung von Genesenenstatus verfassungswidri – Corona ist nicht das Problem

Gerichtsbeschluss in Osnabrück Verkürzung von Genesenenstatus verfassungswidrigDas Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt – die Entscheidung gilt aber vorerst nur für einen Einzelfall!👀 Beitrag auf dem corona-blog.nethttps://corona-blog.net/2022/02/04/gerichtsbeschluss-in-osnabrueck-verkuerzung-von-genesenenstatus-verfassungswidrig/Informiere dich unabhängig #weiterdenken #PandemiederUninformierten➥ Abonniert uns gerne

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