Die Begründung des Gerichtes für das extrem milde Urteil mutet schon eigenarti – Wochenblick

Die Begründung des Gerichtes für das extrem milde Urteil mutet schon eigenartig an: weil es so einfach war und sich um einen derart großen Betrag dreht, gibt es Strafmilderung!? Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, daher gilt weiter die Unschuldsvermutung. https://www.wochenblick.at/brisant/testbetrug-57-millionen-in-sechs-monaten-ergaunert-mildes-urteil-fuer-tuerken-20/

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