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GENERELLES VERBOT VON CORONA-SPAZIERGÄNGEN RECHTSWIDRIG…!Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das von der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg angeordnete präventive Verbot unangemeldeter Versammlungen rechtswidrig ist.Verboten wurden darin vor allem die als „Cottbuser Spaziergänge“ bezeichneten Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen. Diese Spaziergänge fanden regelmäßig seit Dezember 2021 in Cottbus statt. Eine Anmeldung gab es in der Regel nicht.https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/generelles-verbot-von-corona-spaziergaengen-rechtswidrig——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS——————————

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