HallMack berichtet: NACHTRAG ZU BOCHUM: LÜGEN BEIM WDR!von Prof. Martin SchwabLiebe Community,Geste – Kampf für unsere Zukunft ❣️

NACHTRAG ZU BOCHUM: LÜGEN BEIM WDR!von Prof. Martin SchwabLiebe Community,Gestern berichtete der WDR in seinem Format „Lokalzeit“ über den Fall von Herrn Dr. med. Andreas Triebel, und zwar hier ab Minute 3:30.In diesem Bericht heißt es, Herr Triebel hätte in seinem letzten Wort (das dem Angeklagten in jedem Strafverfahren zusteht (§ 258 Abs. 2, 2. Halbsatz StPO zusteht) dem Vorsitzenden Richter mit Konsequenzen gedroht.Diese Darstellung ist unzutreffend. Richtig ist, dass Herr Triebel jene Richter kritisierte, welche die Durchsuchung seiner Praxis und die Beschlagnahme der Patientenakten angeordnet hatten: In einem Rechtsstaat, so Herr Triebel, hätte das Konsequenzen. Das waren aber eben NICHT dieselben Richter, die auch gestern über den Fall von Herrn Triebel urteilten.In dem Bericht heißt es weiter, er habe den Staatsanwalt „permanent“ angegriffen und ihm Unfähigkeit vorgeworfen.Diese Darstellung ist unzutreffend. Richtig ist, dass Herr Triebel den Vertreter der Staatsanwaltschaft nur ein einziges Mal unterbrach, nämlich zu Beginn des vierten Verhandlungstags am 9.11.2022. Er regte sich darüber auf, dass im Zuge der Beweisaufnahme in die Krankengeschichte seiner Patienten eingedrungen werde.Ich beanstandete daraufhin gemäß § 238 StPO in meiner Eigenschaft als Verteidiger, dass die Beschwerden und Diagnosen der Patienten von Herrn Triebel im Rahmen der öffentlichen Hauptverhandlung abgefragt wurden, und rügte die Verletzung mehrerer Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere das Fehlen einer Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) und einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO). Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück, kehrte nach einigen Minuten wieder und wies die Beanstandung zurück: Die Erörterung der Beschwerden und Diagnosen seien für die Wahrheitsfindung unerlässlich.Von da an ergriff Herr Triebel während der Beweisaufnahme kein einziges Mal mehr unaufgefordert das Wort, und wenn er Fragen an die Zeugen hatte, erbat er beim Vorsitzenden Richter vorher das Wort. In seinem Schlusswort hielt er dem Vertreter der Staatsanwaltschaft entgegen, diesem fehlten die erforderlichen medizinischen Kenntnisse, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen der Diagnostik und Anamnese geboten gewesen seien.Bei den ersten drei Verhandlungstagen war ich zwar selbst noch nicht Teil des Verteidiger-Teams und daher auch nicht anwesend. Herr Triebel hat mir aber heute Mittag am Telefon glaubhaft versichert, dass er an den ersten drei Verhandlungstagen der Staatsanwaltschaft zu keiner Zeit ins Wort gefallen ist.Das Schlusswort von Herrn Triebel liegt mir als schriftliches Dokument vor, sodass ich die vorstehende Darstellung auch noch einmal überprüfen konnte. Die Ausführungen in diesem Dokument decken sich mit meiner eigenen Erinnerung an das, was Herr Triebel gestern vor Gericht vorgetragen hat.FAZIT: Der WDR kann das Framing nicht lassen. Und er schreckt nicht vor dreisten Lügen zurück, um ein schlechtes Licht auf Gegner der C-Maßnahmen zu werfen. Auch dann nicht, wenn das Narrativ, jene Gegner verließen permanent den Boden der Legalität, vor Gericht nicht erhärtet werden konnte.Herzliche GrüßeIhr und EuerMartin Schwab

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