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HallMack berichtet: 💥 BVerwG: Sächsische Versammlungsverbote waren illegal! 💥So langsam schei – Kampf für unsere Zukunft ❣️

💥 BVerwG: Sächsische Versammlungsverbote waren illegal! 💥So langsam scheint die hysterische Angst auch in der Justiz zu weichen und eine juristische Aufarbeitung der Corona-Willkür zu beginnen. Zumindest lässt das neuste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diese Hoffnung keimen. 🔥 Denn es hat entschieden, dass die im April 2020 von Petra Köpping verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig und somit illegal waren. 🔥Völlig zu recht, wie wir finden, denn es war ein gravierender Eingriff in das konstituierende Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Zumal die Kriterien für Ausnahmen unklar waren und somit vom Gutdünken der kommunalen Versammlungsbehörde abhängig waren. Nicht nur einmal kam es dadurch zu Verstößen des Gleichheitsgrundsatzes. Sprich: Während die Anlass begründenden Versammlungen von der Stadt Dresden regelmäßig verboten wurde, durften die anlassbezogenen Gegendemos trotzdem stattfinden — was an sich schon nicht zulässig ist.Aufgrund dieser Willkür haben wir u.a. gegen das Verbote unserer Demo am 17.04.2021 geklagt. Der erste Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Dresden war für August 2023 angesetzt, musste jedoch verlegt werden. Wir hoffen auf eine zeitnahe Terminierung.Mit diesem Urteil stehen auch die massenhaft ausgestellten Bußgeldbescheide für angebliche Teilnehmer der damals rechtswidrig verbotenen Versammlungen auf sehr dünnem Eis.‼️ Wir fordern deshalb, dass ähnlich wie in Bayern alle Bußgelder zurück gezahlt und anhängige Verfahren unverzüglich eingestellt werden‼️👉 Ganzer Artikel:https://team-marcus.de/2023/06/21/bverwg-saechsische-versammlungsverbote-waren-illegal/

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Neues zu den Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 2.22 u.a.RA Wilfried Schmitz ha – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Neues zu den Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 2.22 u.a.RA Wilfried Schmitz hat auf seiner Homepage einen Schriftsatz veröffentlicht, in dem er erklärt, dass RA’in Beate Bahner, RA’in Dr. Brigitte Röhrig und RA Göran Thomas die Beschwerdeführer ab sofort nicht mehr vertreten. Stattdessen wird nun RA Tobias Ulbrich auftreten. https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/06/16.6.22-Ank.-RA-Tobias-Ulbrich-anonymisiert.pdfWelche guten Gründe hier zum Umstellen des Anwaltsteams führen, vermag ich nicht einzuschätzen. Martin Schwab scheint weiter mit im Boot zu sein.Auffällig ist jedoch, dass ein Beweisantrag über die Einvernahme von Tom Lausen zurückgenommen wurde (welcher das ist, ergibt sich nicht aus dem Schriftsatz). Die Begründung dafür verwundert: „Es gibt Themen, die nach diesseitiger Einschätzung von noch viel größerer Relevanz sind als das, was der SV Lausen noch hätte ergänzen können. Von daher wurde das Beweisprogramm abgeändert.“Der Schluss von „noch größeren Themen“ auf die Unerheblichkeit der Einvernahme Tom Lausens leuchtet mir nicht ein. Was auch immer diese Themen dann sein werden. Tom Lausen war jedenfalls bissig. Zu hoffen ist, dass die (bislang teils weniger bissig aufgetretenen) Bevollmächtigten und das Gericht die beiden Vertreter des PEI auf Mark und Nieren prüfen werden.Noch merkwürdiger mutet aus Sicht eines Prozessbeobachters die darauf folgende Ankündigung an, „die Aufklärung weiterer relevanter Sachfragen fortan grundsätzlich der Aufklärungspflicht des erkennenden Senats zu überlassen so dass wir zu solchen weiteren Sachfragen nur noch Beweisanregungen geben werden.“ – es sollen also insoweit keine Beweisanträge mehr gestellt werden.Offenbar hat es das (neue) Anwaltsteam eilig und sieht keinen weiteren Aufklärungsbedarf: „Wir hoffen also, dass wir nach der Befragung der weiteren Vertreter des PEI plädieren können, damit einer Entscheidung dieser Verfahren nichts mehr im Weg steht.“Für mich passt das nicht zu den angekündigten Themen „größerer Relevanz“, die die Einvernahme von Tom Lausen entbehrlich machen sollen. Man darf gespannt sein, wie sich der oder die nächsten Prozesstage gestalten werden.@RA_Friede

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