BVerfG

‼️Überlegt doch vielleicht mal, den Spieß rumzudrehen. Das BVerfG konnte n – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️Überlegt doch vielleicht mal, den Spieß rumzudrehen. Das BVerfG konnte nicht erkennen, dass die zu Impfenden zum „Objekt staatlichen Handelns“ degradiert wurden, dann aber doch zumindest die Patienten.Passend dazu der Report der Hans-Böckler-Stiftung, dass statt der 4000 Stellen im Bereich Intensivpflege ganze 50000 Stellen offen sind. Die 4000 spiegeln nur den Bedarf nach Sparmaßnahmen wider.👉 https://www.boeckler.de/pdf/Study_474_Simon_Intensivpflege_.pdfWenn man würfeln muss, wer auf ein Intensivbett darf, werden potentielle Intensivpatienten durch einen durchs BVerfG verursachten noch größeren Mangel an Intensivpersonal, da ja im Regelfall ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden muss (Rn 85) definitiv zum Objekt staatlichen Handeln degradiert.Folgt uns auf Telegram🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft

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Urteil des @BVerfG enthält eine Ausstiegsklausel aus der Impfpflicht im Gesundh – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Urteil des @BVerfG enthält eine Ausstiegsklausel aus der Impfpflicht im GesundheitswesenLaut @ rki_de wird die Bedingung für diese Ausstiegsklausel seit 5.5.2022 explizit erfüllt. Die Urteilsbegründung bezieht sich auf RKI-Sachstand 21.4.22Thread mit Quellen (1/9)Das BVerfG-Urteil enthält sinnvollerweise eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn 167:“Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“2/9Die Annahme des BVerfG: Infektionsgefährdung für Ungeimpfte ist deutlich höher als für Geimpfte. Dies erklärt das BVerfG in Rn 185 aufgrund Daten vom @PEI_Germany und @rki_de:“Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe 3/9der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4).“4/9Diese Daten haben sich laut RKI inzwischen verändert: Die Infektionsgefahr ist seit mehreren Wochen für alle Gruppen gleich (für Geboosterte sogar noch geringfügig höher)Siehe: https://rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Inzidenz_Impfstatus.html ,18-59 Jahre5/9Die Differenzierung nach Impfstatus entfällt deshalb laut RKI seit 5.5.2022. „Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein.“6/9Dieser Satz ersetzt beim RKI seit 5.5. den vom @BVerfG im Urteil zitierten obigen SatzQuelle: RKI Wöchentlicher Lagebericht vom 5.5.2022, Seite 47/9Die sehr lange Urteilsbegründung der BVerfG wurde mehrere Wochen geschrieben und ist inzwischen veraltet. Sie beruft sich auf Daten und Einschätzung des RKI, die inzwischen vom RKI widerrufen wurden.Ohne Fremdschutz ist laut BVerfG keine Impfpflicht möglich.8/9Covid ist eine dynamische Situation, im Moment ist eine Impfpflicht nicht durch das BVerfG Urteil gedeckt.9/9 https://twitter.com/olafgarber/status/1527298790721323009?s=20&t=Xe01VYoVOBeEUdFcfcRNYw

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💥 Das BVerfG erklärt die partielle Impfpflicht: für rechtmäßig 🤯! UND – Kampf für unsere Zukunft ❣️

💥 Das BVerfG erklärt die partielle Impfpflicht: für rechtmäßig 🤯! UND NUN?! #hannigrechtWer Bußgeldbescheide, Kündigungen, Betretungsverbote oder sonstige „Maßnahmen“ bekommt und sich wehren will, schreibt an 📧!Folgt uns auch hier: ☑️ INSTAGRAM: https://www.instagram.com/hannig.recht/?hl=de ☑️ FACEBOOK: https://www.facebook.com/hannigrecht ☑️ YOUTUBE: https://m.youtube.com/channel/UCS_mkVxhSwZeRlcRIeqqzLw

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