HallMack berichtet: Skandalöser Bußgeldbescheid aufgehoben‼️In einem aktuellen Bußgeldverfahr – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Skandalöser Bußgeldbescheid aufgehoben‼️In einem aktuellen Bußgeldverfahren wurde einer Frau im Alter von 63 Jahren in Berlin vorgeworfen, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung genutzt hat. Anzeigenerstatter war ein Fahrkartenkontrolleur der BVG.Am sogenannten Tattag hat dieser Fahrkartenkontrolleur in der U-Bahn die Fahrkarten kontrolliert und dabei die betroffene Frau angesprochen weshalb sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Die betroffene Frau erklärte, dass sie auf Grund einer schweren und chronischen Lungenerkrankung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Zudem überreichte sie dem Fahrkartenkontrolleur eine Kopie des Attest. Der Fahrkartenkontrolleur meinte aber tatsächlich, dass das Attest gefälscht sei und er nun die Polizei verständigen wird. Zusätzlich hat der Fahrkartenkontrolleur der betroffenen Frau seine Handschellen angelegt obwohl dazu überhaupt kein Grund bestanden hat da sie sich sich völlig normal verhalten hat.Die Polizei ist dann auch relativ zeitnah angekommen und forderte erst einmal den Fahrkartenkontrolleur auf die Handschellen unverzüglich zu öffnen. Nachdem sich der Polizeibeamte den Sachverhalt angehört und auch das Attest kontroliert hatte durfte sie die Ortschaft verlassen. Die Weiterfahrt mit der U-Bahn wurde ihr jedoch vom Fahrkartenkontrolleur verboten obwohl die betroffene Frau ein Jahresticket besitzt.Nachdem ich von der betroffenen Frau kontaktiert wurde habe ich erst einmal die BVG aufgefordert innerhalb von 7 Tagen zu erklären, dass sie die U-Bahn ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiter nutzen kann. Die BVG hat sich nach Erhalt meiner Forderung sofort gemeldet und erklärt, dass die betroffene Frau auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung die U-Bahn weiter nutzen kann und sie das Attest akzeptieren. Normalerweise wäre jetzt alles erledigt gewesen aber ca. 6 Wochen später wurde der betroffenen Frau ein Bußgeldbescheid über 700 Euro zugestellt. Daraufhin habe ich dem Bezirksamt als Ordnungsamt den Sachverhalt ausführlich erklärt und auch die Stellungnahme der BVG vorgelegt. Der Sachbearbeiter meinte jedoch, dass das Attest nicht ausreichend sei und er es für eine Fälschung hält. Der behandelnde Arzt hat jedoch schriftlich erklärt, dass es sich bei dem Attest eben nicht um eine Fälschung handelt. Danach hat sich die Behörde erst einmal gar nicht mehr gemeldet. Ungefähr 2 Monate später meldete sich die Staatsanwaltschaft und erklärte, dass das Verfahren nun an sie weitergeleitet wurde. Ich habe daraufhin den kompletten Sachverhalt erneut schriftlich vorgetragen und erreichen können, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft war auch der Auffassung, dass überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.Auch dieses Bußgeldverfahren zeigt mal wieder, dass es sich sehr wohl lohnt Widerspruch zu erheben. Es gibt unzählige Bußgeldbescheid die entweder formell unzulässig sind oder in der Sache überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Einige Behörden spekulieren jedoch darauf, dass viele Bürger einfach den Bußgeldbescheid akzeptieren und das Bußgeld freiwillig bezahlen. Deshalb erhebt Widerspruch wenn gegen euch ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Lieben Gruß Christian Dahlmannt.me/DahlmannChristian

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