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Zwangsimpfungen trotz Nein des Bundestages möglich – laut Infektionsschutzges – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Zwangsimpfungen trotz Nein des Bundestages möglich – laut InfektionsschutzgesetzImpfpflicht (Symbolbild: Shutterstock)Für alle, die große und verfrühte Erleichterung empfanden, als die Vorstöße zur Einführung einer grundgesetz– und menschenrechtswidrigen und daher verbrecherischen Impfpflicht Anfang des Monates im Bundestag scheiterten, könnte der Albtraum leider bald aus Neue beginnen: Der bisher kaum beachtete Paragraph 20, Absatz 6 des geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in seiner zuletzt im März…https://ansage.org/zwangsimpfungen-auch-ohne-impfpflicht-moeglich-laut-infektionsschutzgesetz/Folgt uns auf Telegram🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft

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WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES BUNDESTAGES LÄSST KATZE AUS DEM SACK: IM FALLE EI – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES BUNDESTAGES LÄSST KATZE AUS DEM SACK: IM FALLE EINER „IMPF“PFLICHT UNMITTELBARER ZWANG UND BIS ZU 5 JAHREN HAFT FÜR VERWEIGERER MÖGLICH Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags setzt sich mit möglichen Strafen für Impfverweigerer auseinander – und die haben es in sich. Demnach gelten Impfverweigerer als Straftäter und können mit Geldbußen bis 25.000 Euro sowie bis zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt werden. Auch körperliche Gewalt zur Durchsetzung der sogenannten Impfung sei möglich, so die Verfassungsrechtler.Bisher verzichtet man seitens der Politik in den Entwürfen noch auf die Konsequenzen zu verweisen, die eine „Impf“-Verweigerung für die menschlichen Versuchskaninchen haben wird. Doch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig. Impfverweigerer können nicht erst per Gesetz zu Straftätern werden, es reicht bereits eine Verordnung, um sie mit Zwangsmaßnahmen gefügig zu machen.Als letztes Mittel können sich einige Verfassungsrechtler so „die Möglichkeit des Einsatzes von Verwaltungszwang zur Durchsetzung der Impfpflicht als ultima ratio“ vorstellen. auf die schriftliche Androhung durch die Behörden, könne der Rechtsverstoß zunächst „mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden“.Wenn „die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch unmittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden“. Unmittelbarer Zwang ist, so führt das Gutachten aus, „die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen“.„Unter weiteren Voraussetzungen“ eine Haftstrafe als „Alternative“ möglich: „Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG).“ Die Haft kann gemäß IfSG „bis zu fünf Jahre“ betragen.https://journalistenwatch.com/2022/03/29/droh-gutachten-impfpflicht/—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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