HallMack berichtet: Ich fordere hiermit öffentlich das Bundeskriminalamt auf, umgehend tätig zu we – Tim K.
Ich fordere hiermit öffentlich das Bundeskriminalamt auf, umgehend tätig zu werden!§ 111Öffentliche Aufforderung zu Straftaten(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.…Die Rechtslage ist eindeutig!Es sei denn, Eure linksextreme Chefin wünscht das nicht!Oder binden Prinz „Rolli“-Reuß und seine Rollator-Gang noch Eure Ressourcen?Bin gespannt, wie das weitergeht!Deutschland immer zuerst!Tim K.