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HallMack berichtet: 🔥AUS UND VORBEI: DIE CDU/CSU HAT SICH KOMPLETT ABGESCHAFFT🔥 ☝️ DER AfD – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

🔥AUS UND VORBEI: DIE CDU/CSU HAT SICH KOMPLETT ABGESCHAFFT🔥 ☝️ DER AfD-ANTRAG AUF RÜCKTRITT VON FAESER SEI „STIMMUNGSMACHE“‼️CDU und CSU stimmten fürFaesers Verbleib im Amt🔥“Natürlich wusste die AfD von der Aussichtslosigkeit ihres Antrags. Aber vermutlich ging es …(auch) darum, die Union vorzuführen. Die CDU/CSU-Fraktion müsste eigentlich, was Faeser betrifft, ebenso ticken. Statt selbst initiativ einen solchen Antrag zu stellen, hat die Union die Sache schlicht verpennt“…“Am …20. September 2023 wurde im Plenum des Bundestages über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Entlassung Faesers aus dem Amt als Bundesinnenministerin abgestimmt. Der … Antrag lautete: „Rücktritt der Bundesministerin des Innern und für Heimat – Schaden für die Demokratie abwenden“…Kommentar: CDU/CSU. Nur gepennt?ODER MIT FAESER UNTER EINER DECKE?Quelle————–ABOHTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL ————–

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HallMack berichtet: 😁AUS DER MAINSTREAM-MEDIEN-REIHE:DAS KONNTEN WIR DOCH NICHT AAHHNEN !!!😁De – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

😁AUS DER MAINSTREAM-MEDIEN-REIHE:DAS KONNTEN WIR DOCH NICHT AAHHNEN !!!😁Der MDR interviewt -zufälligerweise- „Lea Wengel aus Erfurt“ zum Kanzlergespräch mit Olaf Scholz in Erfurt. Lea Wengel arbeitet -zufälligerweise- für die Landesgeschäftsstelle der Grünen in Thüringen und ist dort Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.Via OERR-Blogt.me/Rosenbusch————–ABONNIEREN SIE BITTEUNSERE TELEGRAM KANÄLE:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL ————–

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HallMack berichtet: 😜Aus Sachsen: Klima-Kleber gibt‘s jetzt auch als RäuchermännchenQuellehtt – Kampf für unsere Zukunft ❣️

😜Aus Sachsen: Klima-Kleber gibt‘s jetzt auch als RäuchermännchenQuellehttps://m.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/aus-sachsen-klima-kleber-gibts-jetzt-auch-als-raeuchermaennchen-84431012.bildMobile.html?t_ref=android-app%3A%2F%2Fcom.google.android.googlequicksearchbox%2FFolgt uns auf Telegram/Hauptkanal↕️↕️↕️https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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🔷Aus gegebenem Anlass: Pharmareferenten unterliegen NICHT der einrichtungsbez – Kampf für unsere Zukunft ❣️

🔷Aus gegebenem Anlass: Pharmareferenten unterliegen NICHT der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht🔷Es hat den Anschein, als ob Pharmaunternehmen teilweise ihre Außendienstmitarbeiter mit Blick auf die Änderung der Definition des vollständigen Impfschutzes in § 22a Abs. 1 IfSG ab 1. Oktober 2022 dazu auffordern, bis zu diesem Zeitpunkt eine Booster-Injektion nachzuweisen. Begründet wird dies damit, die Pharmareferenten fielen unter die einrichtungsbezogene Nachweispflicht.Für diese Argumentation ergibt sich jedoch kein Anhaltspunkt aus der Gesetzesbegründung:👉Aus der Gesetzesbegründung zum „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19…“ geht eindeutig hervor, dass Zielgruppe der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht das „Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen“. Es heißt in der Allgemeinen Begründung auf S. 29:“Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat. „Nur in diesem Sinne kann daher gesetzeskonform die Formulierung in § 20a Abs. 1 IfSG „Personen, die in folgenden Einrichtungen tätig sind“, ausgelegt werden.👉Gleiches ergibt sich auch aus der „Handreichung“ des Bundesgesundheitsministeriums.Auf S. 1 wird bereits ausgeführt, für welche Personengruppen die Nachweispflicht gelten soll:„….Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen“.Weiter heißt es auf S. 2:„Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat.“Gleiches ergibt sich auch aus der formulierten Ausnahme auf S. 5:„Einzig in den Fällen, in denen wegen des Charakters der ausgeübten Tätigkeit jeglicher Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen sicher ausgeschlossen werden kann (beispielsweise in getrennten Verwaltungsgebäuden arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), kann eine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen im Sinne des § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG verneint werden.“Eindeutig soll die Nachweispflicht ausschließlich für Gesundheitspersonal gelten. Außendienstmitarbeiter, die weder für eine solche Einrichtung tätig sind, noch mit vulnerablen Personengruppen in diesen Einrichtungen in Kontakt kommen, unterfallen ihr NICHT. Außendienstmitarbeiter sind Besucher dieser Einrichtung .🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte RöhrigMein Telegram-Kanal: 👉 Klick

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Beendet heißt halt nicht beendet, Hauptsache die Spritze sitzt… 😳Aus einem – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Beendet heißt halt nicht beendet, Hauptsache die Spritze sitzt… 😳Aus einem Beschlusspapier der Europäischen Kommission geht hervor, dass die EU sich auf „die nächste Phase der Pandemie“ vorbereiten möchte. Der Covid-Notfall soll demnach beendet werden – was aber keinesfalls bedeutet, dass man den Impfdruck senken möchte. Im Gegenteil. https://report24.news/ausnahmezustand-ade-eu-will-corona-notfall-beenden-doch-der-impfdruck-soll-erhoeht-werden/?feed_id=15383@Antimain_Stream🇩🇪

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