🔷Keine reproduktionstoxikologischen Untersuchungen von Moderna und Pfizer zu Auswirkungen auf die männliche Fruchtbarkeit🔷 Auswertung einer Freedom of Information-Anfrage (FOIA) von Judicial Watch durch Alexandra LatypovaIn einem Interview mit Jane Ruby hat Alexandra Latypova, die Analystin des Team Enigma von „How bad is my batch“, über die Ergebnisse ihrer Auswertung der reproduktionstoxikologischen Unterlagen von Moderna und Pfizer berichtet.Studien zur Reproduktionstoxizität müssen grundsätzlich präklinisch bei Tieren durchgeführt werden, bevor eine Verabreichung an Menschen vorgenommen wird. Zu untersuchen sind in diesen Studien die Auswirkungen auf die Fertilität bei Männern und Frauen. Dabei verlangen die grundsätzlichen Anforderungen die Durchführung der Untersuchungen an 2 unterschiedlichen Spezies bei männlichen und weiblichen Tieren.Gegenstand der Untersuchungen sollen die Auswirkungen der Verabreichung des Arzneimittels beispielsweise auf die Spermienproduktion und -gesundheit, Tätigkeit der Ovarien, Gesundheit der Eizellen, gesunde Entwicklung der befruchteten Eizellen usw. sein.Moderna und BioNTech/Pfizer habenje eine Studie an weiblichen Rattendurchgeführt. Diese Studien waren laut Alexandra Latypova nicht GLP-gerecht, entsprachen somit NICHT den Anforderungen der „Guten Laborpraxis“ – Good Laboratory Practice“.👉Bei Moderna und Pfizer wurden keine Untersuchungen zur männlichen Fruchtbarkeit durchgeführt. Das Studiendesign umfasste die Impfung weiblicher Tiere, die dann mit ungeimpften männlichen Tieren gepaart wurden.👉Folge: Es gibt bis heute keine Information über die Auswirkungen der Injektionen auf die männliche Fruchtbarkeit‼️👉 Laut der Ergebnisse von Moderna wurden die Antikörper der geimpften weiblichen Tiere in hohem Maß auf den Nachwuchs übertragen. Das hält Alexandra Latypova für keine gute Nachricht und stellt die Frage: Warum sollen die Babies ab 6 Monaten mit 2 oder 3 Dosen geimpft werden? Sie haben doch bereits eine Dosis erhalten!👉Es wurde kein Nachweis geliefert, dass die mRNA nicht von der Mutter auf das Kind übertragen wird. Pfizer und Moderna äußern sich nur dahingehend, dass es „unwahrscheinlich“ („unlikely“) sei, dass mRNA übertragen werde. Die Wirkweise der Injektionen, zunächst Bildung des Spike-Proteins und dann Bildung von Antikörpern, lasse laut Alexandra Latypova die Schlussfolgerung zu, dass die Babys im Mutterleib ebenfalls mRNA bekommen und dann die Spike-Proteine und in der Folge die Antikörper bilden.👉Die Babys hätten ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko von Fehlbildungen des Skeletts. Insbesondere beträfe das die Rippenbildung. Moderna habe in der Studie bestätigt, dass diese Fehlbildungen zu einem Zeitpunkt auftraten, zu dem die Mütter die höchste Toxizitätsrate bzgl. der Injektion hatten. Das gleiche habe sich in der Pfizer Studie unter https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8163337/ ergeben. (Anm.: Die Studie weist zwar in der Überschrift das gegenteilige Ergebnis aus, es handele sich dabei jedoch dabei ausschließlich um Mitarbeiter von Pfizer, BioNTech und einem Vertragspartner der beiden Unternehmen. Aus den in der Publikation veröffentlichten Tabellen ergebe sich eine andere Schlussfolgerung)👉Trotz der gemäß Alexandra Latypova ausgewiesenen Skelett-Fehlbildungen gebe die FDA die Information heraus, dass es kein Risiko von Skelett-Fehlbildungen gebe.Das Dokument mit der Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich auf der Webseite www.howbad.info hier‼️Auch diese Erkenntnisse sind m.E. ein starkes Argument im Kampf gegen die einrichtungsbezogene Nachweispflicht sowie die Duldungspflicht der Soldaten‼️🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte RöhrigMein Kanal
💥Keine Zwangsgelder, um Abgabe von Immunitätsausweisen zu erzwingen💥Das Verwaltungsgericht Hannover hat einer rechtswidrigen Praxis mancher Gesundheitsämter einen Riegel vorgeschoben.Nach § 20a IfSG haben die Gesundheitsämter Mitarbeiter in medizinischen Bereichen, die ihren Arbeitgebern keinen (ausreichenden) Immunitätsnachweis vorgelegt haben, aufzufordern diesen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Einige Gesundheitsämter verbinden diese Aufforderung zum Nachweis nun mit der Androhung von Zwangsgeldern.Diese Praxis ist rechtswidrig, wie nun das VG Hannover entschieden hat:“Nach alledem erweist sich eine behördliche Vorgabe, die eine Einreichung eines Immunitätsnachweises – und nicht allein die Mitteilung, ob ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorliegt – fordert, und im Falle der Nichtvorlage desselben ein Zwangsgeld androht, im Ergebnis wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der Impfentscheidung voraussichtlich als rechtswidrig.“Mein Kanal:t.me/RA_LUDWIG