HallMack berichtet: STROMPREISERHÖHUNG: EINIGE WICHTIGE TIPPS7,4 Millionen Haushalte müssen im Jan – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

STROMPREISERHÖHUNG: EINIGE WICHTIGE TIPPS7,4 Millionen Haushalte müssen im Januar mit höheren Kosten für die Grundversorgung rechnen.“Nicht jeder Brief oder jede E-Mail eines Stromversorgers ist gleich als Ankündigung einer Preiserhöhung zu erkennen. Manchmal sehen die Schreiben aus wie Werbung, oder der Betreff hat ein ganz anderes Thema. Es kommt sogar vor, dass Aufschläge nur auf der Jahresrechnung mitgeteilt werden. Verbraucherzentralen haben Anbieter dafür bereits abgemahnt. Kunden sollten also jedes Schreiben ihres Anbieters sorgfältig durchlesen.👉🏽 Eine Preiserhöhung in der Grundversorgung muss mindestens sechs Wochen vor ihrer Gültigkeit mitgeteilt werden, in einem Sondervertrag beträgt die Frist einen Monat. Ein Sondervertrag besteht, wenn ein Verbraucher diesen Tarif aktiv ausgesucht hat, oftmals mit einer festgelegten Laufzeit.👉🏽 Der Anbieter muss zugleich seinen Kunden auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen, sonst ist die Preiserhöhung unwirksam. Verbraucher, die kündigen wollen, sollten das dann schnellstmöglich tun. Als Gültigkeitsdatum für die Kündigung sollten sie den Tag vor Inkrafttreten der Preiserhöhung wählen.👉🏽 Wer in der Grundversorgung ist, kann dafür eine E-Mail schicken. Wer einen Sondervertrag hat, sollte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachsehen, in welcher Form die Kündigung akzeptiert wird. Der Anbieter muss die Kündigung binnen einer Woche bestätigen.👉🏽 Gestiegene Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt sind aber kein Grund für eine Preiserhöhung in Verträgen mit einer solchen Preisgarantie, wie das Landgericht Düsseldorf zuletzt im August entschieden hat. Eine Vollpreisgarantie, die steigende Steuern, Abgaben oder Umlagen abfedert, wird hingegen nur selten angeboten.👉🏽 Die schwächste Form ist die Energiepreisgarantie, die nur die Bestandteile des Strompreises abdeckt, die der Anbieter beeinflussen kann. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen oder auch bei den Netzentgelten können dann an den Verbraucher weitergegeben werden.“Aufbereitet von: https://t.me/socialpeacebuendnishttps://www.welt.de/wirtschaft/plus242349031/Strompreiserhoehung-So-reagieren-Sie-auf-den-Brief-vom-Versorger.html—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSERE TELEGRAM KANÄLE:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL—————

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