In zweiter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Deutsche Bahn bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro pro Ticketkauf dazu verdonnert, es zu unterlassen, nicht-binäre Personen mit Herr oder Frau anzureden.
In zweiter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Deutsche Bahn bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro pro Ticketkauf dazu verdonnert, es zu unterlassen, nicht-binäre Personen mit Herr oder Frau anzureden.