In einem Zivilrechtsstreit (ich vertrete die Kindeseltern gegen die Ersatzschule – Kampf für unsere Zukunft ❣️

In einem Zivilrechtsstreit (ich vertrete die Kindeseltern gegen die Ersatzschule) kam heute ein ausführlicher Hinweisbeschluss des Gerichts an die Parteien, der mich in seiner rechtsstaatlichen Deutlichkeit sprachlos lässt. Ich hatte so viel Klartext und Verständnis von der Materie nicht erwartet.Geklagt hatte der Schulträger gegen die Eltern auf Schulgeld, vertraglich vereinbarte Kosten für Nachmittagsbetreuung und Schulverpflegung. Die Eltern hatten die Leistungen gemindert (gekürzt), weil dem Kind wegen Nichtbefolgung von Masken- und Testpflicht der Zutritt verweigert wurde, die Schule also die Leistung nicht erbrachte. Wo keine Leistung, da keine Gegenleistung – an der Privatschule auf privatrechtlicher Ebene eigentlich logisch. Natürlich wollte die Schule trotzdem ihren Anspruch erfüllt haben, das Kind gätte sich ja schließlich testen und eine Maske tragen können.Die Eltern hatten streng nach meinen Empfehlungen, die ich seit Herbst 2020 immer wieder gegeben hatte, eine Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung zu Masken und Tests gefordert und ohne Vorlage einer solchen die Beschulung des Kindes sowie die Hortbetreuung eingefordert. Das Gericht bestätigt (und erläutert mit beigefügten Anlagen) unsere Rechtsansichten, bestätigt, – dass es einer Gefährdungsbeurteilung bedurfte, – dass eine Schule, die einem Schüler den Zutritt verweigert, es selbst ist, die die Leistung verweigert, nicht der Schüler oder die Eltern,- dass die Eltern für die seelische und körperliche Gesundheit des Kindes Sorge zu tragen haben und daher ein Schüler nicht verpflichtet ist, eine Maske zu tragen, wenn die Eltern gesundheitliche Gründe vorbringen. Und: Die Schule hätte die gelieferten Tests (in eigener Verantwortung!) auf Unschädlichkeit untersuchen müssen, auch die mitgelieferte Pufferlösung. Das Gericht weist darauf hin, dass das Kindeswohl Gegenstand der elterlichen Sorge, aber auch ZWINGENDE MAXIME der Schule sei. Kinder seien auf stetige und ausreichende Sauerstoffversorgung angewiesen. Der Schule wird empfohlen, die Klage gegen die Eltern zurückzuziehen.Zu gegebener Zeit – keinesfalls vor Abschluss des noch laufenden Verfahrens – wäre es schön, wenn allen dieser Beschluss im Original-Wortlaut zur Lektüre gegeben werden könnte. Er kann uns helfen, argumentativ, mehr noch emotional, damit wir die Hoffnung nicht verlieren und sich die Ereignisse der letzten zweieinhalb Jahre nie mehr wiederholen werden. Aus Datenschutzgründen, mehr noch aufgrund vorangegangener Erfahrungen, sollte man im Falle einer Veröffentlichung nicht nur die Daten der Parteien, sondern auch diejenigen des Richters und des Gerichts anonymisieren. Denn diese sind, wie wir seit Weimar wissen, ebenfalls schutzwürdig, vielleicht mehr als die Parteien des Rechtsstreits. Es ist wie mit den Zwangsgeldern und Bußgeldern im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oder bei angeblicher Verletzung der Schulpflicht. Das Zur-Wehr-Setzen ist dann doch oft nicht vergebens. Gerade gestern kam auch wegen Schulpflicht/Zwangsgeld ein erfreulicher Beschluss von einem süddeutschen Verwaltungsgericht hier bei mir an.Gestern und heute war hier wegen der erzielten Ergebnisse Weihnachten. Das ist nicht immer der Fall. Aber ich danke Richtern von Herzen, wenn sie juristisch und rechtsstaatlich korrekt argumentieren und einem das Gefühl geben, dass sie die vorgetragenen Argumente erkennen.

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