Hausrecht Stadt Köln nach der Entscheidung aus Sigmaringen *Was ist ja schon im – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Hausrecht Stadt Köln nach der Entscheidung aus Sigmaringen *Was ist ja schon immer gesagt hatte …. die Stadt Köln behauptet sie habe ein Hausrecht. Hat sie NICHT !!! Hierfür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage … und das muss eigentlich jedem Idioten klar sein !!! oder wie Markus Haintz schriebt: jeder Richter der das argumentiert, wäre krachend durchs Examen gefallen. Webseite der Stadt: Bei der Stadt Köln besteht eine Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske für Besucher*innen des Stadthauses Deutz, des Kalk-Karrees, der Bezirksrathäuser, der Kundenzentren, der Zulassungsstellen, des Standesamtes und aller sonstigen Verwaltungsgebäude, in denen Dienstleistungen durch Bedienstete der Stadt Köln im persönlichen Kontakt zu den Besucher*innen erbracht werden. Wir behalten uns die Ausweisung weiterer Bereiche oder Veranstaltungen, für die eine Maskenpflicht gilt, durch unser Hausrecht vor.Wie die ganze Zeit, muss sich der Bürger sein Recht freiklagen, gegen offensichtlich rechtswidrige Verordnung. Hier muss man sich mal Gedanken machen!!! denn auch die Verwaltung ist an das Recht gebunden! sog. Rechtsstaatprinzip, normiert in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz – hiergegen wird SYSTEMATISCH VERSTOßEN !!!https//t.me/pankalla*https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-sigmaringen-8-k-1034-22-maskenpflicht-gerichtsgebaeude-rechtswidrig/

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