HAT MAN NICHT OLIVER JANICH WEGEN GENAU SO EINER AUSSAGE VERHAFTET?WO BLEIBT DER – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

HAT MAN NICHT OLIVER JANICH WEGEN GENAU SO EINER AUSSAGE VERHAFTET?WO BLEIBT DER HAFTBEFEHL GEGEN HANS-ULRICH JÖRGES?RECHTSANWALT MARKUS HAINTZ DAZU:Ich werde Strafanzeige erstatten und diese auch an die Staatsanwaltschaft München zur Kenntnis weiterleiten.Strafgesetzbuch (StGB) § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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