HallMack berichtet: „ENERGIESICHERUNGSGESETZ“ – NACH DEM CORONAMAßNAHMEN-ZWANG KOMMEN DIE STROM- ZW – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

„ENERGIESICHERUNGSGESETZ“ – NACH DEM CORONAMAßNAHMEN-ZWANG KOMMEN DIE STROM- ZWANGSABSCHALTUNGENDie Bundesregierung hat sich nun die Legitimation geschaffen, auch private Haushalte zum Sparen zu zwingen. Damit wollen die Regierenden per Verordnung eine „unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung, insbesondere im Fall einer drohenden Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl“ vermeiden.Der Sparzwang bezieht sich dann auf „feste, flüssige und gasförmigen Energieträger, von elektrischer Energie und sonstigen Energien“. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits geäußert, dass weitere Maßnahmen zum Energiesparen nötig seien, reichten die Speichermengen nicht aus. Dies müsse „zur Not auch gesetzlich“ erfolgen. Mit dem abgesegneten Paragraf 30 Energiesicherungsgesetzhat er nun die dazu nötigen Instrumente an der Hand.Beispielsweise könnten Behörden Großbäckereien anweisen, nur noch wenige Stunden am Tag Backwaren herzustellen. Für energieaufwändige Bereich wie die Glasindustrie könnte gar ein Produktionsstopp angeordnet werden.Beleuchtungs- oder Heizverbote, geschlossene Saunen oder Temperaturvorgaben für Räume könnte die Regierung ebenfalls anweisen. Staatsrechtler halten diese massiven Maßnahmen für verfassungswidrig. „Wie im Infektionsschutzrecht muss der Bundestag schon selbst entscheiden, welche Grundrechtseingriffe er den Bürgern zumuten will“, meint Lindner. Genau wie bei Corona müsste er einen „Instrumentenkasten“ bereitstellen, mit einer Liste von Maßnahmenbeispielen. Der Paragraf 30 gewähre der Regierung zu viel Spielraum.Zudem gilt das Gesetz nicht erst bei einer akuten Notlage. Es greift bereits, wenn die Bundesregierung eine „drohende Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl“ feststellt. Amtlich ist das bereits: Seit 30. März gilt in Deutschland die Frühwarnstufe im „Notfallplan Gas“, seit 23. Juni sogar die Alarmstufe.So konnte die Bundesregierung auch Ende August, als die Gasspeicher schon wieder zu 82 Prozent gefüllt waren, auf die Verordnungsermächtigung in Paragraf 30 erst zurück- und dann durchgreifen.Seitdem ist es untersagt, private Pools und Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden zu beheizen. Auch das nächtliche Beleuchten öffentlicher Gebäude und Werbeanlagen ist verboten. Türen von Geschäften dürfen auch nicht mehr dauerhaft offenstehen.Ausschließlich kaltes Wasser zum Händewaschen gibt es in „öffentlichen Nichtwohngebäuden“. In Arbeitsräumen wird die Höchsttemperatur beim Heizen – je nach Tätigkeit – festgelegt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Hausbesitzer müssen ihre Heizungsanlagen energetisch optimieren.https://tinyurl.com/2p8t474d—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSERE TELEGRAM KANÄLE:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL—————

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