Ein kleiner Erfolg im Kampf gegen die Zwangsgebühr der G.E.Z.‼️Mit dem Urteil stellt der VfGH die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf. Denn laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus 2015 stellte Online-Streaming keine Rundfunkdarbietung dar. Demnach dürfe auch keine Rundfunkgebühr anfallen, nur weil man einen Computer mit Internetanschluss hat. https://www.wochenblick.at/meinung/freibrief-fuer-staatsfunk-abzocke-jetzt-kommt-orf-steuer-fuer-alle/@Antimain_Stream🇩🇪 @BestInfoChat