Die Transparenzvorschriften des Bundestags sind eindeutig: Bezahlte Lobbytätigk – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

Die Transparenzvorschriften des Bundestags sind eindeutig: Bezahlte Lobbytätigkeit für Dritte ist nach Paragraph 44a des Abgeordnetengesetzes verboten. Doch die neue DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hat ihr Mandat bisher nicht niedergelegt. Sie ist weiterhin Mitglied der SPD-Fraktion. Nun kassiert sie neben ihrer Abgeordneten-Diät in Höhe von 10.083 Euro auch das DGB-Gehalt von mehr als 10.000 Euro im Monat.Fahimi hatte zugesagt, nach ihrer Wahl zur Gewerkschaftschefin ihr Bundestagsmandat niederzulegen. Doch die frühere SPD-Generalsekretärin gönnt sich nun einfach Parlamentsurlaub – bei vollen Bezügen. Aus dem DGB heißt es nach entsprechender Kritik: „Ihr Mandat legt sie zum 30.06. nieder. Dafür hat sie am 01.06. einen Termin bei der Bundestagspräsidentin.“ Heißt: Sie verdient rund zwei Monate doppelt, obwohl sie im Bundestag gar nicht mehr arbeitet. Warum, wird nicht erklärt.Quelle——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS—————————

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