Die Aufhebung von „Roe vs. Wade“ würde nicht, wie fälschicherweise oft angenommen, ein sofortiges bundesweites Verbot der Abtreibung zur Folge haben. Es würde lediglich die Entscheidungsgewalt wieder an die Bundesstaaten, und damit deren Wähler, zurückgehen. https://www.wochenblick.at/welt/roe-vs-wade-vor-dem-aus-faellt-die-generelle-straffreistellung-von-abtreibung/