Die allgemeine Impfpflicht naht – im Schatten des Krieges sollen Fakten gescha – Freie Sachsen

Die allgemeine Impfpflicht naht – im Schatten des Krieges sollen Fakten geschaffen werden! (Eine Übersicht)Die Medienaufmerksamkeit liegt derzeit ausschließlich beim Kriegsgeschehen in der Ukraine und die Bevölkerung wird in Deutschland mit einigen „Lockerungen“ beruhigt, die Ungeimpften sogar gütigerweise einige Aktivitäten der gesellschaftlichen Teilhabe (natürlich mit entsprechenden Einschränkungen) wieder erlauben. Doch währenddessen läuft das Zwangsimpfungs-Vorhaben ohne Pause weiter. Die Hoffnung des Regimes: Der Widerstand der Bürger wird weniger, wenn das Thema aus den Augen verschwindet.Bundestag wird die Impfpflicht am 18. März einführen.Am 18. März, einem Freitag, wird der Bundestag nach mehreren Lesungen, die in den Tagen zuvor stattfinden, über die Impfpflicht abstimmen. Es gilt als sicher, dass der Entwurf einer generellen Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren angenommen wird, der Hauptantrag wird von einem Großteil der Bundesregierung und der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt. Für alle Bürger gilt dann – vermutlich ab Oktober – eine Impfpflicht. Wer nach mehrmaliger Aufforderung ungeimpft bleibt, wird mit einem Bußgeldverfahren überzogen. So, wie bisher beispielsweise schon bei der Teilnahme an einem Montagsspaziergang.Das Gesetz ist bis Ende 2023 befristet.Wichtig für den Bürgerwiderstand: Das Gesetz ist – nach bisherigen Planungen – bis Ende 2023 befristet. Als wichtiges Zwischenziel für jeden Einzelnen kann deshalb gelten: Bis dahin weiter allen Schikanen widerstehen und als Ungeimpfter durchhalten. Wenn das Gesetz dann wirklich ausläuft, wäre die Impfpflicht unbeschadet überstanden. Aber ob es tatsächlich ausläuft, ist natürlich derzeit Spekulation.Massenhafter juristischer Widerstand wird die neue Herausforderung.Neben dem Widerstand auf der Straße, der weiter gehen muss, um den dauerhaften Druck hoch zu halten, wird der massenhafte, juristische Widerstand eine große Herausforderung. Gegen Bußgeldbescheide kann mit einem einfachen Einspruch, den jeder Bürger ohne Anwalt erheben kann, vorgegangen werden. Anschließend hat er das Recht auf ein Verfahren, das sich mehrere Jahre hinziehen kann – es liegt also an uns, massenhaft für Wege zu werben, mit denen der juristische Widerstand erfolgreich werden kann. Die Justiz ist bereits jetzt überlastet und nicht in der Lage, in Sachsen beispielsweise bei etwa 1,5 Millionen Menschen Bußgeldverfahren durchzuführen, die allesamt gerichtsanhängig werden. Wenn es gelingt, auf breiter Front den juristischen Widerstand zu organisieren, wird die Impfpflicht nicht durchsetzbar sein.Vieles ist noch ungewiss – bereiten wir uns dennoch vor!Bisher ist unklar, ob ein Verstoß gegen die Impfpflicht als Dauerdelikt nur ein einmaliges Bußgeld nach sich zieht oder ob ein Zeitraum festgelegt wird, in dem automatisch ein neues Verfahren eingeleitet wird. Letztendlich ist auch noch nicht absehbar, wie hoch die konkret ausgesprochenen Strafen (dafür sind die Landratsämter zuständig) werden und ob sich alle Landratsämter daran beteiligen. Auch das hängt vom Druck der Straße und dem Druck auf juristischer Ebene ab.Bereiten wir uns auf die Impfpflicht vor: Indem wir uns bereits jetzt überlegen, wie wir diesem Vorhaben juristisch Sand ins Getriebe streuen können. Und machen wir anderen Mitstreitern Mut, nicht nachzulassen, auch wenn der Druck größer wird. Zusammen können wir es schaffen, dem Wahnsinn zu trotzen!FREIE SACHSEN: Folgt uns für weitere Informationen bei Telegram! @freiesachsen

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