Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob den GIS-Zahlern weiterhin – Wochenblick

Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob den GIS-Zahlern weiterhin eine Umsatzsteuer abgeknöpft werden dürfe. Sei dies nicht der Fall, dann können sich die vom Staatsfunk zwangsgeschröpften GIS-Kunden immerhin die zehn Prozent Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt für die letzten fünf Jahre zurückholen.https://www.wochenblick.at/allgemein/rechtswidrig-gis-gebuehren-landen-vor-dem-europaeischen-gerichtshof/

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