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DAS NEUE IMPFZWANG-GESETZ, DAS MAN AM DONNERSTAG GEMEINSAM DURCH DEN BUNDESTAG PEITSCHEN WILL:Man wolle umgehend in den Aufbau eines Impfregisters einsteigen.Alle ab dem Alter von 50 Jahren sollen ab 1. Oktober 2022 eine abgeschlossene Corona-Schutzimpfung vorweisen müssen.Alle von 18. bis zum 49. Lebensjahr müssten laut dem neuen Gesetzesentwurf einen Beratungsnachweis erbringen. Ausgenommen sind diejenigen, die sowieso vollständig geimpft sind. Im Entwurf heißt es, „bei Beratungsgesprächen können gezielt Falschinformationen widerlegt und Sorgen ausgeräumt werden“. Die Beratungen sollen über den Sommer hinweg erfolgen.Ende August soll es nach Vorstellung der 237 Unterstützer des ursprünglichen Ü18-Impfpflichtantrags einen Bericht im Bundestag geben. Dann soll das Parlament entscheiden, ob eine Impfpflicht für die 18- bis 49-Jährigen ab September notwendig ist.—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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