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BUNDESKANZLER SCHOLZ VON JOURNALISTEN DER LÜGE BEZICHTIGT.GERICHT ENTSCHEIDET HISTORISCH ERSTMALS FÜR AUSKUNFTSPFLICHT DES KANZLERS !Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss Auskünfte über vertrauliche Äußerungen als Bundesfinanzminister in der Cum-Ex-Affäre erteilen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren des Tagesspiegels gegen das Bundeskanzleramt entschieden (Az. VG 27 L 36/22). Die Regierungszentrale soll dem Gerichtsbeschluss zufolge Kenntnisse über ein vertrauliches so genanntes Hintergrundgespräch von Scholz mit mehreren Journalisten im September 2020 zum Thema der illegalen Dividendengeschäfte offenlegen.DAS KANZLERAMT WIRD DAMIT ERSTMALS VERPFLICHTET, ÜBER FRÜHERE DIENSTLICHE TÄTIGKEITEN EINES AMTIERENDEN REGIERUNGSCHEFS INNERHALB DER BUNDESREGIERUNG ZU INFORMIEREN. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, das Kanzleramt hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.Einer der damaligen Gesprächsteilnehmer, der Investigativjournalist Oliver Schröm, wirft Scholz öffentlich vor, ihn bei dem Treffen angelogen zu haben. Das Bundeskanzleramt hat die Scholz vorgeworfenen Äußerungen bisher nicht bestätigt.Nach Ansicht der Regierung besteht kein Recht der Presse, über Scholz‘ frühere Tätigkeiten als Bundesfinanzminister informiert zu werden. Daher dürfe das Kanzleramt die geforderten Auskünfte zu dem Vorgang verweigern. https://m.tagesspiegel.de/politik/beschluss-des-verwaltungsgerichts-kanzler-scholz-muss-sich-zu-vertraulichen-erklaerungen-im-fall-cum-ex-aeussern/28487472.html——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS—————————

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