Gesundheitsämter müssen handeln – ungeimpften Pflegekräften droht Bußgeld – Corona ist nicht das Problem

Gesundheitsämter müssen handeln – ungeimpften Pflegekräften droht Bußgeld von 2.500 EuroGesundheitsämter können für ungeimpfte Pflegekräfte ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängen. Möglich macht es die neue Kann-Regelung im IfSG, die eine Nachweispflicht regelt. Kommt die Pflegekraft dieser mit einem Nachweis nicht nach, droht ihr ein Bußgeld.Kurz gesagt haben Gesundheitsämter, wenn beispielsweise eine Krankenschwester der Nachweispflicht nicht nachkommt (Geimpft, Genesen oder Impfunfähigkeitsbestätigung), den Ermessensspielraum ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zu verhängen. Da waren ungeimpfte Pflegekräfte wohl mal systemrelevant (§ 73 Abs. 1a, Nr. 7h IfSG).Hier zitieren wir nochmal aus dem Gesetz die dafür verantwortlichen Stellen:1. §20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:1. einen Impfnachweis […],2. einen Genesenennachweis […] oder3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.2. § 73(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig[…]7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,[…](2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.Das heißt: Aus dem Nicht-Vorlegen eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises muss erstmal gar nichts folgen. Das Gesundheitsamt kann lediglich nach einer angemessenen Frist ein Berufsverbot oder ein Verbot zum Betreten der Einrichtung verhängen. Es kann aber auch (oder zusätzlich) ein Bußgeld verhängen.Dieses „Kann“ öffnet Tür und Tor für eine nie dagewesene „Willkür der Gesundheitsämter“. Es hängt also von Einzelpersonen in den Gesundheitsämtern ab, ob Personen ohne Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis weiter arbeiten dürfen oder nicht.Sichert euch wie Krankenschwester Sabrina ab, auf ihrem Blog ruft sie dazu auf, die lokalen Gesundheitsämter anzuschreiben, damit diese schriftlich zusagen, von einem Bußgeld abzusehen. Alternativ soll der Arbeitgeber, der zwingend auf Arbeitskräfte angewiesen ist, die Übernahme des im Raum stehenden Bußgeldes schriftlich zusichern.👀 Beitrag auf dem corona-blog.nethttps://corona-blog.net/2022/02/11/gesundheitsaemter-muessen-handeln-ungeimpften-pflegekraeften-droht-bussgeld-von-2-500-euro/Informiere dich unabhängig #weiterdenken #PandemiederUninformierten➥ Abonniert uns gerne

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen