Bei den Klägern handelt es sich um drei Kleinunternehmer aus dem Raum Düsseldo – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Bei den Klägern handelt es sich um drei Kleinunternehmer aus dem Raum Düsseldorf, die im Jahr 2020 aufgrund von Umsatzeinbußen durch die Infektionsschutzmaßnahmen Soforthilfe beantragt hatten. Alle drei Kläger bekamen – wie viele tausende weitere betroffene Selbstständige auch – zunächst 9.000 Euro Soforthilfe bewilligt und ausgezahlt. Im Nachhinein wurden sie jedoch von der Bezirksregierung aufgefordert, 7.000 Euro zurückzuzahlen. Gegen die Rückforderung klagten sie vor dem Verwaltungsgericht – und bekamen nun in erster Instanz recht. Das Gericht bemängelte unter anderem missverständliche Formulierungen in den Antragsformularen und Bewilligungsbescheiden. Demnach sei für die Empfänger zu Anfang beispielsweise nicht ersichtlich gewesen, dass sie große Teile der Förderung zurückzahlen müssten.Folgt uns auf Telegram🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft

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