HallMack berichtet: ❗️Weiteres trauriges Urteil: Bußgeld gegen Pflegerin❗️ https://t.me/RAS – Kampf für unsere Zukunft ❣️

❗️Weiteres trauriges Urteil: Bußgeld gegen Pflegerin❗️ https://t.me/RASattelmaierDer Landkreis Celle hatte ein Bußgeld gegen eine Pflegerin i.H.v. 2.500,- EUR belegt, weil sie keinen Immunitätsnachweis im Rahmen der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht vorgelegt hatte. Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf 500,- EUR, blieb also somit dem Grunde nach bei der verhängten Sanktion. „Ich werde dafür bestraft, dass ich arbeiten gegangen bin“, sagte diese nach Ende der Verhandlung am Vormittag. Aus mehreren Gründen kann sie das Urteil nicht nachvollziehen. „Alle Bewohner waren geimpft, es wurde stetig vor Ort in unserer Einrichtung getestet, wir haben mit FFP2-Maske gearbeitet“, berichtete sie in der Verhandlung und verwies zudem auf ein Attest ihres Allgemeinmediziners, der ihr ausdrücklich von einer Impfung gegen Covid abgeraten habe aufgrund einer Autoimmunerkrankung. Das Attest lag dem Richter vor, darauf eingegangen wurde in der Urteilsbegründung und den Ausführungen des Staatsanwaltes nicht. (Quelle 👉 celleheute.de) Ein weiterer trauriger Höhepunkt in der Coronarechtsprechung. Sowohl Richter und Staatsanwalt hatten der Pflegerin vorgehalten, dass sie durch einen Jobwechsel das Bußgeld ja hätte verhindern können. Hätten das alle Betroffenen in Deutschland gemacht, lieber Richter und Staatsanwalt, dann wäre die ohnehin schon angespannte Gesundheitsversorgung schlichtweg zusammen gebrochen (s. Beispiel Karlsruhe) Diese Urteil zeigt in seiner Begründung, dass es leider weiterhin keine großflächige Korrektur der Coronapolitik durch die Justiz gibt. Trotzdem muss hier weiter alles versucht werden. Mein Kanal:

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen