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‼️MASKENPFLICHT IN SCHULEN UND KINDERGÄRTEN RECHTSWIDIRG‼️“Leider meinen immer noch Schulen und Kindergärten, dass sie die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) beschließen können obwohl in allen Bundesländern die Maskenpflicht vom jeweiligen Parlament aufgehoben worden ist. Die aktuellen Infektionsschutzverordnungen sehen keine Maskenpflicht vor. Es wurde bewusst auf die Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten verzichtet.Nun aber meinen manche Schulen und Kindergärten sie können im Wege des Hausrecht einfach die Maskenpflicht wieder einführen. Bisher wurde dies auch von einigen Verwaltungsgerichten als zulässig erachtet. In den letzte 2 Monaten hat sich aber die Rechtsauffassung geändert. Mehrere Verwaltungsgerichte haben nun entschieden, dass die Maskenpflicht nicht im Wege des öffentlichen Hausrechts beschlossen werden kann denn das öffentliche Hausrecht kann nicht als Rechtsgrundlage für die Einführung der Maskenpflicht genutzt werden. Es fehlt an der Ermächtigungsgrundlage. Zudem kann das Recht auf Beschulung nicht vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung abhängig gemacht werden solange dies nicht im Wege des Infektionsschutzgesetzt angeordnet wurde. Falls auch Ihre Schule oder Ihr Kindergarten die Maskenpflicht wieder angeordnet hat dann helfe ich Ihnen gerne sich gegen diese rechtswidig Anordnung zu wehren. Dazu habe ich in den letzten Tagen einen entsprechenden Schriftsatz verfasst mit welchem sich Eltern gegen die Maskenpflicht an Schulen und Kindergärten effektiv wehren können. Den Schriftsatz übersende ich Ihnen gerne per E-Mail.Kontakt: WENN MAN SICH GEGEN DAS RECHTSWIDRIGE VORGEHEN DER SCHULEN WEHRT,KANN MAN ETWAS VERÄNDERN „Quelle: @DahlmannChristian——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS—————————

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