‼️‼️‼️Breaking News‼️‼️‼️VG Düsseldorf zur Impfpflicht in KrankenhausverwaltungTätigkeitsverbot für Ungeimpfte rechtswidrig‼️Die Stadt Duisburg durfte kein Tätigkeitsverbot wegen fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin in der Verwaltung einer Klinik verhängen. Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschiedenDas Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das wegen fehlender Impfung ausgesprochene Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin nach vorläufiger Prüfung rechtswidrig war. Deshalb wurde die aufschiebende Wirkung ihrer Klage angeordnet (Beschl. v. 29.09.2022, Az. 24 L 1818/22)Die Stadt Duisburg hatte gegen eine Frau per Ordnungsverfügung angeordnet, dass sie aufgrund fehlender Corona-Schutzimpfungen nicht mehr als medizinisch-technische Assistentin in der Verwaltung für eine Klinik arbeiten darf. Das Tätigkeitsverbot stützte die Stadt dabei auf § 20a Abs. 5 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Frau hatte als Schreibkraft bei einer Betriebsärztin gearbeitet und keinen Patientenkontakt…Weiterlesen hier↕️↕️↕️https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/24l181822-vg-duesseldorf-corona-impfen-impfpflicht-krankenhaus-klinik-verwaltung/Folgt uns auf Telegram/Hauptkanal🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6